GreenGimix

Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Einreichen können Kunst- und KulturanbieterInnen, Kulturorganisationen, Kulturvereine, Gemeinden, Agenturen, Sportvereine, Sportverbände, Schulen oder sonstige VeranstalterInnen von Kultur- oder Sportveranstaltungen in Österreich.

Als Sportveranstaltungen gelten Events, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht und die wettbewerbsähnlichen Charakter haben.
Kulturveranstaltungen sind öffentlichkeitswirksame Vermarktungen und Präsentationen von kulturellen bzw. medialen Projekten aller Art.

Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein; firmeninterne Events sind zum Beispiel nicht teilnahmeberechtigt.

Alle Veranstaltungen, die bis 31.März 2014 stattfinden, können am Wettbewerb teilnehmen. Veranstaltungen müssen zwischen 1.April 2013 und 31.März 2014 stattgefunden haben.

Keine Mindestzahl an TeilnehmerInnen oder ZuseherInnen ist festgelegt.

Anmeldeschluss

31.März 2014

Beurteilung

Die Beurteilung der eingereichten Maßnahmen und Auswahl der PreisträgerInnen erfolgt durch eine unabhängige Jury, auf Grundlage einer fachlichen Vorbewertung durch das Österreichische Ökologie-Institut.

Preisgeld

Der Wettbewerb ist mit einem Preisgeld in der Höhe von insgesamt EURO 14.000,-- dotiert.

Preisverleihung

Die Preise werden im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung von Bundesminister Niki Berlakovich überreicht. Diese findet im Mai 2014.

Anmeldung

Die Einreichung zum Wettbewerb ist nur über diese Website möglich. Sie müssen dafür zuerst auf dieser Website registriert sein, um dann das Einreichformular online ausfüllen zu können.

Verpflichtung der PreisträgerInnen

Die Ansprechperson, welche im Anmeldeformular genannt ist, verpflichtet sich im Falle eines Gewinns, an der Preisverleihung persönlich anwesend zu sein. PreisträgerInnen, die nicht persönlich erscheinen, wird das Preisgeld nicht ausbezahlt. Die Vertretung durch Dritte ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Rechtliches

Der Entscheid der Jury ist endgültig. Die Auswahl der PreisträgerInnen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges; es wird keine Korrespondenz geführt. Prämiert werden die Leistungen der Veranstalter und der von ihnen mit der Durchführung von Teilleistungen beauftragten Institutionen oder Unternehmen.

Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen.

Aufwendungen, die aufgrund einer Bewerbung entstehen, werden nicht zurückerstattet.

Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden dass die Rechte der eingereichten Texte, Dokumentationen und Bildmaterialien mit der Anmeldung an das Netzwerk „Green Events Austria“ übergehen. Diese werden ausschließlich für die Informationsaufbereitung und Bewusstseinsbildung zum Thema „Nachhaltige Veranstaltungsorganisation“ eingesetzt. Eine kommerzielle Verwendung der Daten und Informationen wird ausgeschlossen.

Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen der Teilnahmebedingungen werden durch die Trägerschaft des Wettbewerbs bestimmt.

Stand Mai 2013

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